FAQ

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung zum Thema Datenschutz in der Arztpraxis. 

Allgemeine Fragen zum Thema Datenschutz in der Arztpraxis

Brauche ich überhaupt Datenschutz?

Neben den Berufsrechtlichen Vorgaben ist die DSGVO für alle Institutionen Pflicht. Hiermit einher gehen auch Dokumentationspflichten und verpflichtende Regelungen bezüglich Mitarbeiter:innen, Patient:inn:en, Dienstleistern und sonstigen Dritten.
Wenn Sie diese Maßnahmen nicht nachweisen können, drohen Bußgelder oder sogar Schadenersatzforderungen von Geschädigten.

Gibt es überhaupt Bußgelder oder ähnliches?

Das größte Risiko ist neben den Bußgeldern und den damit verbundenen Prüfungen und Anordnungen von Aufsichtsbehörden die Schadenersatzforderungen von Betroffenen. Gemäß Art. 82 DSGVO haben Betroffene einen direkten und immateriellen Schadenersatzanspruch. Ersetzt werden muss also nicht nur der tatsächliche Schaden, sondern auch der immaterielle. Diesbezüglich gab es bereits mehrere Urteile, welche pro Fall 3.000 – 5.000 € Schadenersatz zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten zugesprochen haben. Ursächlich war häufig ein fehlender Schutz oder die unerlaubte (oder mit nicht nachweisbarer Erlaubnis gerechtfertigte) Weitergabe personenbezogener Daten. Grundsätzlich sind Strafen und Schadenersatzforderungen bei Gesundheitsdaten höher, als bei „normalen“ Daten.

Wer ist für den Datenschutz bzw. die Umsetzung verantwortlich?

Verantwortlich ist immer die verarbeitende Stelle, in der Regel also die Praxis selbst. Bei einer Inhabergeführten Praxis sind also der/die Inhaber:innen für die Umsetzung verantwortlich. Diese können die Zuständigkeit intern delegieren, bleiben aber (ähnlich wie beim Steuerrecht) schlussendlich immer verantwortlich.
Hinweis: Selbst ein externer Datenschutzbeauftragter ersetzt die Verantwortlichkeit nicht, da der/die Datenschutzbeauftragte nach dem Gesetz zwar für die Beratung und Prüfung verantwortlich ist, nicht aber für die Umsetzung oder die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen.

Fragen zum Datenschutzpaket der DSB Ruhr

Welchen Zeit- oder Kostenvorteil bietet mir das Datenschutzpaket?

Wenn Sie den Datenschutz mit einem Berater durchführen wollen, kann dies gut und gerne 5 – 10 Beratertage in Anspruch nehmen und damit bis zu 10.000€ kosten. Für die entsprechende Ausbildung eines/ eines Mitarbeiters/ Mitarbeiterin müssen Sie mit ca. 3.000 € und laufender Weiterbildung rechnen. Hinzu kommen die internen zeitlichen Aufwendungen für die Recherche und Erarbeitung von Unterlagen und Dokumenten.
Eine Fortbildung für Mitarbeiter:innen ist pro Schulung mit ca. 300 – 500€ einzukalkulieren. Entsprechende Fachliteratur benötigen Sie in diesem Fall ebenfalls.
Bei unserem Portal profitieren Sie von unserer Branchenexpertise und Erfahrung, sodass Sie den Zeitaufwand für die Erstellung von Dokumenten minimieren können. Wir sind Experten und auf den Aufbau von Datenschutz in Praxen spezialisiert.
Durch unsere fortlaufende Betreuung durch Updates, News und regelmäßige Schulungen profitieren Sie von der Effizienz ohne unnötig viel Geld zu investieren.

Wo liegt der Vorteil beim Datenschutzpaket?

Das Datenschutzpaket ist ein umfassendes Informations- und Vorlagenpaket mit speziell auf Praxen zugeschnittenen Informationen, Richtlinien, Hinweisen und Dokumenten. Mittels einfacher Anpassungen können Sie individuelle Dokumente erstellen und bei Bedarf noch weitere Informationen erhalten. Sämtliche Dokumente und Anpassungsmöglichkeiten sind erläutert und markiert.

Brauche ich dann keine externen Datenschutzbeauftragten mehr?

Ob Sie überhaupt in die Pflicht fallen, einen Datenschutzbeauftragten offiziell zu benennen, haben wir in unserem Artikel erklärt. Mit unserem Paket werden insbesondere auch interne Datenschutzbeauftragte in die Lage versetzt, den Datenschutz effizient und konform umzusetzen, da diese:r regelmäßig mit den wichtigsten Informationen versorgt wird und umfassende Dokumente zur Verfügung stehen.
Sollten Sie mit Ihrer/ Ihrem Datenschutzbeauftragten unzufrieden sein, sollten Sie den Status Quo in Frage stellen. Optional können wir Ihnen auch einen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen.

Wieso gibt es laufende Kosten?

Die laufenden Kosten erklären sich unter anderem durch den Erhalt regelmäßiger zielgerichteter, verständlicher und bedarfsgerechter Informationen zum Datenschutz in Praxen. Hierbei handelt es sich um Informationen zur praktischen Anwendung sowie um Dokumente und weiterführende Hilfestellungen. Außerdem erhalten Sie eine Schulungsmöglichkeit für Ihre Mitarbeiter:innen. Schon die Einzelbuchung dieser Schulung würde höhere Kosten verursachen als unser umfassendes Angebot.

Ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter:innen Pflicht?

Ja. Insbesondere im Umgang mit sensiblen Daten müssen Mitarbeiter:innen regelmäßig zum Thema Datenschutz geschult werden. Dies ist nicht nur wegen der sich ständig ändernden Rechtslage wichtig, sondern auch, falls es einmal Probleme mit einer Aufsichtsbehörde oder einem/einer Patient:in gibt. Durch die regelmäßige Schulung weisen Sie der Behörde oder einem Gericht nach, dass sämtliche Mitarbeiter:innen sensibilisiert wurden und der Datenschutz für Sie einen hohen Stellenwert hat.

Was mache ich, wenn ich mit den Vorlagen nicht klarkomme oder Unterstützung brauche?

Wir sind Profis in unserem Bereich. Sie können uns jederzeit eine E-Mail schreiben oder direkt im Portal eine Anfrage stellen. Alternativ können Sie uns auch anrufen oder einen Rückruf vereinbaren.
Bei jeder Bestellung erhalten Sie von unseren Experten eine Einführung sowie viele Tipps zur Umsetzung und Antworten auf Ihre Fragen zum Datenschutz. In der Regel ist das Portal selbsterklärend und viele Hilfen und Informationen sind direkt im Portal vorhanden, sodass Sie gar nicht auf unsere Hilfe angewiesen sind. So können Sie den Datenschutz umsetzen wann und wo Sie wollen.

Sollten Sie jetzt noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:

Telefon: 0234 810 503 00
E-Mail: info@datenschutzarztpraxis.de