Die ganze Welt wird immer digitaler und auch in das Gesundheitswesen und damit in die Arztpraxen hat die Digitalisierung Einzug gehalten. Mittlerweile sind die meisten Arztpraxen digital unterwegs und erleichtern sich selbst und auch uns als Patient:innen damit oft die Terminabsprache. Doch die Digitalisierung der Arztpraxen bringt auch neue Anforderungen mit sich, die zuvor nicht existiert haben. Das wichtigste Stichwort hierbei: Datenschutz. Denn wo früher noch analog die Daten der Patient:innen verwaltet wurden, verarbeiten jetzt digitale Systeme die persönlichen Patientendaten. So zum Beispiel auch bei der Online-Terminvereinbarung.
Datenschutzrichtlinien der DSGVO
Doch wer garantiert in diesen digitalen Systemen die Sicherheit der persönlichen Daten? Geregelt wird der Datenschutz allgemein durch die Datenschutzrichtlinien der DSGVO, der Datenschutz-Grundverordnung. Diese bestimmt, welche Arztpraxis welche Datenschutzrichtlinien erfüllen muss, denn je nach Ausrichtung der Arztpraxis gibt es auch hier Unterschiede. Und damit nicht genug: Die DSGVO richtet sich nach der Entwicklung der Digitalisierung und ist damit einem ständigen Wandel unterzogen. Die Datenschutzrichtlinien heute könnten in einem Monat schon hinfällig sein. Diese stetige Überarbeitung der DSGVO geschieht zum Schutz der persönlichen Daten, schließlich möchten wir alle, dass unsere Daten sicher und nicht für jeden einsehbar sind – besonders, wenn es unsere Gesundheit betrifft.
Datenschutz und Vertrauen
Besonders in Arztpraxen sind persönliche Daten ein sensibles Thema. Die Gesundheit des Einzelnen ist eine private Angelegenheit, nicht umsonst gilt für Ärzt:innen und das Praxisteam die ärztliche Schweigepflicht. Gerade in der Gesundheitsbranche und besonders vor Ort in den Arztpraxen ist Datenschutz somit ein wichtiges Thema. Nicht nur die Ärzt:innen und das Praxisteam sollten ihren Patient:innen Sicherheit und Vertrauen vermitteln, sondern auch der Datenschutz der Praxis trägt einen großen Teil dazu bei. Denn: Wenn meine persönlichen Daten in der Arztpraxis meines Vertrauens sicher sind, dann fühle auch ich mich dort sicher. Der Datenschutz in einer Arztpraxis ist unabdingbar für das Vertrauen der Patient:innen und damit auch für den Erfolg der Praxis.
Die Gesundheitsdaten von Patient:innen unterliegen der Schweigepflicht und sind damit besonders geschützt. Was muss datenschutzrechtlich beachtet werden, sobald eine Praxisübergabe erfolgt und wie gehe ich als Arzt/Ärztin sicher, dass ich gesetzeskonform handele? Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.