Warum Datenschutz in der Arztpraxis?

Vertrauen ist gut, Datenschutz ist besser

Jede:r von uns geht in seinem Leben zu zahlreichen Ärzt:innen und gibt den Arztpraxen, Ärzt:innen und Praxismitarbeiter:innen damit bei jedem Besuch eine gewisse Datenmenge von sich Preis. Besonders bei den Gesundheitsdaten handelt es sich um äußerst sensible Daten, die der Geheimhaltung unterliegen und einen sorgfältigen Umgang seitens der Praxismitarbeiter:innen und Ärzt:innen benötigen.

Hierbei spielt nicht nur die Sicherung der Daten eine Rolle, sondern auch der alltägliche Umgang mit den Gesundheitsdaten der Patient:innen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Ärztin und Patient:in sollte nicht nur die Behandlung und das Miteinander an sich beinhalten, sondern auch den Umgang mit den Daten des Patienten/ der Patientin. Gesundheit ist ein sensibles Thema, genauso wie der Datenschutz der sensiblen Gesundheitsdaten.

Warum Datenschutz in Arztpraxen?

Doch warum ist der Umgang mit den Gesundheitsdaten so wichtig? Wird mit den sensiblen Gesundheitsdaten in einer Arztpraxis falsch umgegangen und der Datenschutz nicht beachtet, kann dies negative Konsequenzen für die betroffenen Patient:innen bedeuten. So könnte es durch nicht korrekt ausgeführten Datenschutz in Arztpraxen zu versehentlicher Offenlegung von Behandlungsdaten und somit zur Offenlegung sensibler Gesundheitsdaten kommen. Dies gilt es durch sorgfältigen und DSGVO konformen Datenschutz in der Arztpraxis unbedingt zu verhindern.

Gesetzkonformer Datenschutz

Bei der Einhaltung des Datenschutzes in Arztpraxen ist nicht nur das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Ärztin und den Patient:innen von Belang. Allem voran ist die Einhaltung des Datenschutzes in Arztpraxen gesetzlich erforderlich und eine bindende Voraussetzung für die Arztpraxis und ihre Mitarbeiter:innen. Des Weiteren ist eine angemessene Absicherung der Daten von Patient:innen einer Arztpraxis auch aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht absolut notwendig. Der Datenschutz in Arztpraxen ist folglich an verschiedene Vorgaben gebunden, die gesetzlich eingehalten werden müssen, um die Gesundheitsdaten der Patient:innen vor ungesetzmäßiger Verarbeitung und Weitergabe zu schützen.

Wie erkenne ich als Arzt/Ärztin, ob ich für meine Praxis eine:n Datenschutzbeauftragte:n brauche? Gelten für alle Arztpraxen die gleichen Richtlinien und Anforderungen, oder verändern sich diese abhängig von der jeweiligen Fachrichtung? Lesen Sie hier mehr zum Thema.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am blog. Setzte ein Lesezeichen permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert